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LEO
MEHR ALS NUR EIN CAFÉ
Mit der aktuellen COVID-19-Öffnungsverordnung ist die Mehrheit der Gastronomie-, Beherbergungs-, Sport- und Freizeitbetriebe verpflichtet, eine Gästeregistrierung durchzuführen. In diesem Zuge müssen die wesentlichen Kontaktdaten erhoben werden :
- Vor- und Familiennamen
- Telefonnummer
- wenn vorhanden E-Mail-Adresse
Allgemeine Hinweise zur Gästeregistrierung
- Die Gästeregistrierung entfällt bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 15 Minuten
- In Beherbergungsbetrieben gilt die Gästeregistrierung mit dem Ausfüllen des Meldezettels als erfüllt. Achtung: Es müssen hierbei auch Telefonnummer und - wenn vorhanden - E-Mail-Adressen erhoben werden
- Bei einer Besuchergruppe, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen besteht, reicht es, wenn eine volljährige Person aus dieser Besuchergruppe die Kontaktdaten bekannt gibt.
- Die Gästeregistrierung gilt in- und outdoor!