Gaesteregistrierung - LEO Kalsdorf

LEO Kalsdorf
mehr als nur ein café
Direkt zum Seiteninhalt

Essen | Trinken | Schlafen | Tanzen

LEO
MEHR ALS NUR EIN CAFÉ
Mit der aktuellen COVID-19-Öffnungsverordnung ist die Mehrheit der Gastronomie-, Beherbergungs-, Sport- und Freizeitbetriebe verpflichtet, eine Gästeregistrierung durchzuführen. In diesem Zuge müssen die wesentlichen Kontaktdaten erhoben werden :

  • Vor- und Familiennamen
  • Telefonnummer
  • wenn vorhanden E-Mail-Adresse


Allgemeine Hinweise zur Gästeregistrierung

  • Die Gästeregistrierung entfällt bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als 15 Minuten
  • In Beherbergungsbetrieben gilt die Gästeregistrierung mit dem Ausfüllen des Meldezettels als erfüllt. Achtung: Es müssen hierbei auch Telefonnummer und - wenn vorhanden - E-Mail-Adressen erhoben werden
  • Bei einer Besuchergruppe, die ausschließlich aus im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen besteht, reicht es, wenn eine volljährige Person aus dieser Besuchergruppe die Kontaktdaten bekannt gibt.
  • Die Gästeregistrierung gilt in- und outdoor!
Zurück zum Seiteninhalt